Arbeitsminister Hubertus Heil führt einen neuen Rechtsanspruch auf befristete Arbeitszeitverkürzung ein. Die Regelung gilt für Unternehmen ab 46 Beschäftigten. Eine Zumutbarkeitsgrenze lässt aber Ausnahmen zu.
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Arbeitsminister Hubertus Heil führt einen neuen Rechtsanspruch auf befristete Arbeitszeitverkürzung ein. Die Regelung gilt für Unternehmen ab 46 Beschäftigten. Eine Zumutbarkeitsgrenze lässt aber Ausnahmen zu.